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Jetzt dürfen Plaketten-Sünder auch beim Parken abkassiert werden

Jetzt dürfen auch die städtischen Ordnungsämter und deren Politessen parkende Autos auf das Vorhandensein von Umweltplaketten überprüfen. In der neuen Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Februar in Kraft trat, ist nun nicht mehr das „Führen eines Fahrzeugs“ ohne gültige Plakette untersagt, sondern die „Teilnahme am Verkehr“, was auch das Parken einschließt.

Die alte Formulierung erlaubte es nur der Polizei, die Einhaltung der Plakettenvorschrift zu überprüfen, wenn sie Fahrer und Fahrzeug angehalten hatten. Das hatte in vielen Städten mit Umweltzonen dazu geführt, dass die Polizei sich bewusst auf ihre „anderen Aufgaben“ konzentrierte. So wurden in Hannover seit Einrichtung der Umweltzone am 1. Januar 2008 nur 104 Bußgelder verhängt. An den beiden ersten Tagen unter der neuen StVO kassierte Hannover nun schon 175 Autobesitzer ab. (ar/Sm)


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